Unsere Maßnahmen zur Wahrung der Sorgfaltspflichten i.S.d. LkSG
Als international agierendes Unternehmen sind wir uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Wir leisten unseren Beitrag zur nachhaltigen und menschenrechtswahrenden Lieferkette, indem wir mögliche negative Auswirkungen unserer angebotenen Leistungen und Produkte für unsere Geschäftspartner innerhalb der Wertschöpfungskette minimieren. Dies umfasst, dass wir die Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz achten.
Entdecken Sie im Folgenden wie wir als msg mit den Themen Menschenrecht, Umwelt und Compliance in unserem Unternehmen und auch in unserer Lieferkette umgehen.
[icon file-pdf-o] LkSG-Grundsatzerklärung
[icon file-pdf-o] Supplier Code of Conduct
[icon file-pdf-o] Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG
Ihr Kontakt
Christiane Rimat
Leitung Einkauf und CSR
[icon envelope-o] christiane.rimat@msg.group
Peter Zach
Group Compliance Officer
[icon envelope-o] peter-p.zach@msg.group
Unser Beitrag zur nachhaltigen und menschenrechtswahrenden Lieferkette
Unsere Grundsätze
Risikomanagement und Risikoanalyse
- Risikomanagementsystem i.S.d. LkSG, u.a. zentrale Überwachung der vereinbarten Prinzipien zur Wahrung der Menschenrechte
- regelmäßige Termine zu gesetzlichen (Neu)Entwicklungen und Prozess-Schulungen für alle relevanten Mitarbeitenden
- regelmäßige Risikoanalysen zu den im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
Beschwerdemöglichkeit
Präventionsmaßnahmen
- Code of Conduct
- Supplier Code of Conduct
- Lieferantenprozess: Risikoanalyse der neuen Zulieferer vor Vertragsabschluss
- regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen
Abhilfemaßnahmen
- Ergreifung angemessener Abhilfemaßnahmen für den Fall, dass menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten verletzt werden oder eine Verletzung unmittelbar bevorsteht
- regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit etwaiger Abhilfemaßnahmen
Unsere Anforderungen an die Lieferkette
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Schutz vor Diskriminierung
- Angemessene Vergütung
- Keine Kinderarbeit
- Keine Zwangsarbeit
- Einhaltung der geltenden Gesetze der Arbeitszeit
- Arbeitsschutz
- Verbot von schädlichen Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemissionen oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs
- Verbot widerrechtlicher Zwangsräumung und Landentzugs
- Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung beim Einsatz von Sicherheitskräften
- Umweltschutz
- Vermeidung von CO2-Emissionen & Verschwendung von Wasser
- Nutzung von Ressourcen und Auswirkungen auf die örtliche Gemeinschaft
- Aktiver Umgang mit ökologischen Herausforderungen
- Vermeidung von konkret umweltbezogenen Risiken
- Bekämpfung von Korruption
- Einhaltung aller wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesetze
- Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche
- Exportkontrolle
Unser unternehmenseigenes Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG
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Ziele
Das Beschwerdeverfahren ist ein Kernelement, welches sich aus dem LkSG ergebenden unternehmerischen Sorgfaltspflichten ergibt. Über das Beschwerdeverfahren kann msg auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in ihrem eigenen Geschäftsbereich oder ihrer Lieferkette hingewiesen werden. Durch diese Hinweise sollen Gefährdungen von Menschen oder Umwelt frühzeitig erkannt und tatsächliche Schäden vermieden werden.
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Anwendungsbereich
Über das Beschwerdeverfahren können Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie zu Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gegeben werden, die durch das wirtschaftliche Handeln von msg im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind. Das Beschwerdeverfahren steht allen unternehmenszugehörigen und außenstehenden Personen zur Verfügung.
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Beschwerdekanal
msg betreibt für das Beschwerdeverfahren ein digitales Hinweisgebersystem, das orts- und zeitunabhängig über eine externe Internetpräsenz abgerufen werden kann. Nach Abgabe eines Hinweises findet die weitere Kommunikation über ein eigenes, für diesen Fall eingerichtetes sicheres Postfach, in diesem System statt.
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Zuständigkeit
Mit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens sind ausschließlich geeignete und qualifizierte Mitarbeitende von msg betraut, die in dieser Funktion unparteiisch agieren, d.h. unabhängig, nicht an Weisungen gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.